Googles Datenhunger

Bürgerrechtler protestieren für mehr Anonymität

Das Google via IP-Adressenspeicherung und –zuordnung jeden Klick und jede Sucheingabe über mehrere Monate hinweg personenbezogen speichern kann ist bereits weitläufig bekannt.
Was jedoch nicht jeder Internetbenutzer weiß, ist die Tatsache, dass nach deutschem Recht eine solche Speicherung von Nutzerdaten eigentlich verboten ist.

„Nach deutschem und europäischem Recht ist die systematische Vorratsspeicherung personenbeziehbarer Daten aller Nutzer generell verboten“
Patrick Breyer (Jurist des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)

Das eine weniger detaillierte oder nur fallweise personenbezogene Datenspeicherung ausreicht, zeigen viele andere großen Webseiten weltweit.
Ask.com, das Konkurrenzunternehmen zu Google, hat bereits angekündigt, eine anonyme Nutzung ihrer Dienste anzubieten und wird dadurch auch sehr wahrscheinlich seinen Nutzerstamm erheblich steigern können.

Wer lässt sich schon gerne beim Surfen über die Schultern schauen!?

Für alle sicherheitsbewusste User empfiehlt sich als Alternative die Metasuchmaschine Ixquick. Diese nutzt zwar die Suchdaten von Google, speichert personenbezogene Daten aber nur maximal 48 Stunden.

Quelle: heise.de

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